Stellungnahme des Beratenden Ausschusses zur Situation der Roma aus dem Kosovo in Deutschland
Hier einige Auszüge aus der dritten Stellungnahme des beratenden Ausschusses des Europarats für die Umsetzung des Rahmenausschusses zum Schutz nationaler Minderheiten des Europarats über Deutschland. In diesem Bericht drückt der beratende Ausschuss seine Sorge über die Situation der Roma aus dem Kosovo aus. Der Bericht enthält die Antwort der Bundesregierung, sowie eine Stellungnahme des Zentralrats Deutscher Sinti und Roma.
Der vollständige Text befindet sich auf der Webseite der beratenden Ausschusses.
BERATENDER AUSSCHUSS FÜR DAS RAHMENÜBEREINKOMMEN ZUM SCHUTZ NATIONALER MINDERHEITEN
93. Der Beratende Ausschuss ist ebenfalls besorgt über die schwierige Situation vieler Roma, die keine deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und derzeit von einer Abschiebung in den Kosovo bedroht sind, obwohl sie bereits viele Jahre in Deutschland leben oder hier geboren sind17.
Antwort der Bundesregierung
Zu Rn 93
Hierzu weist die Bundesregierung ausdrücklich und wiederholt darauf hin, dass es sich bei dem zitierten Personenkreis nicht um deutsche Staatsangehörige handelt und dieser Personenkreis somit auch nicht in den Mandatsbereich des Beratenden Ausschusses für das Rahmenübereinkommen fällt. Dies vorausgeschickt teilt die Bundesregierung mit: Seit dem 1. September 2010 bildet das in Kraft getretene deutsch-kosovarische Rückübernahme-abkommen die Grundlage für Rückführungen in das Kosovo.
DEU führt keine Massenabschiebungen in das Kosovo durch, sondern setzt sein erfolgreiches Konzept der schrittweisen Rückführung fort. Die Anzahl der deutschen Rückübernahme- ersuchen an Kosovo ist b.a.W. begrenzt (max. 2.500 pro Jahr), die tatsächliche Abschiebe-zahlen liegen deutlich dahinter.
Im Hinblick auf die Rückführung von Roma in das Kosovo betreiben die Bundesregierung und die Länder Baden-Württemberg, Niedersachsen , Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt das Rückkehrprojekt „URA 2“, das ein Rückkehrzentrum in Pristina unterhält, in dem alle Rückkehrer der beteiligten Länder unabhängig von den Umständen ihrer Rückkehr oder ethnischer Zugehörigkeit, Betreuung und Unterstützung finden können. Das Projekt bietet neben psychologischer und sozialer Erstbetreuung auch finanzielle und praktische Unterstützung, z. B. Arbeitsplatz- und Wohnraumvermittlung, Gewährung von Mietkosten-und Lohnzuschüssen oder Unterstützung bei Existenzgründungen. Dabei ist die Unterstützung durch die Mitarbeiter des Projektes darauf ausgerichtet, den Rückkehrern bei der Überwindung erster Eingliederungsschwierigkeiten behilflich zu sein, um eine nachhaltige Integration in die kosovarische Gesellschaft zu befördern.
Überdies können Roma, die freiwillig aus Deutschland in das Kosovo zurückkehren, eine finanzielle Förderung über die Bund-Länder-Rückkehrförderprogramme REAG/GARP (durchgeführt von IOM im Auftrag des BMI) erhalten. Neben der vollständigen Übernahme der Heimreisekosten und der Gewährung einer Reisebeihilfe i.H.v. 200,00 EUR je erwachsenem Roma wird zusätzlich eine Starthilfe i.H.v. 750,00 EUR je erwachsenem Roma gewährt (Kinder unter 12 Jahren hälftige Beträge). Somit kann eine vierköpfige Roma Familie (zwei Erwachsene, zwei Kinder) 2.850,00 EUR erhalten, was etwa einem durchschnittlichen Jahresbruttoverdienst in KOS entspricht.
Auf die Ausführungen hierzu in der unter V. beigefügten Stellungnahme des Zentralrates Deutscher Sinti und Roma wird hingewiesen.
Stellungnahme des Zentralrats Deutscher Sinti und Roma
Der Zentralrat Deutscher Sinti und Roma trägt in seiner angefügten Stellungnahme zu den Ziffern 102. (Rassismus in Sportstätten, Internet pp), 108. (Medien), 149. (Lehrpläne) und 93/94 (Kosovo-Flüchtlinge) ergänzende Sachverhalte vor.
Zu Ziffer 93, 94 Monitoring Bericht CoE (Flüchtlinge aus Kosovo)
Im Mai 2010 führte der Zentralrat Deutscher Sinti und Roma im Rahmen einer Recherchereise in das Kosovo Gespräche mit aus Deutschland abgeschobenen Roma-Familien, mit Vertretern internationaler Organisationen, lokaler Roma-NGOs sowie mit Bürgermeistern und Vertretern deutscher Einrichtungen. Diese Stellungnahme fußt weitgehend auf den Ergebnissen dieser Recherche.
Sicherheit
Die Sicherheitslage stellte sich auch im Jahr 2010 als problematisch dar. Bei den Gesprächen mit abgeschobenen Familien wurde wiederholt über Fälle interethnischer Gewalt berichtet; diese Fälle seien nicht den lokalen Polizeistellen angezeigt worden aus Angst vor weiteren Vergeltungen. Grundsätzlich besteht ein Misstrauen gegenüber den kosovarischen Behörden, in denen oft Personen arbeiten, die an den Vertreibungen der Roma beteiligt waren.
Außerhalb der ethnisch homogenen Siedlungen und Nachbarschaften fühlen sich Roma oft bedroht und grundsätzlich unsicher. Ältere Menschen wollen nicht in größere Städte fahren, um sich beispielsweise ärztlich behandeln zu lassen.
Grundsätzlich muss bedacht werden, dass die Roma-Minderheit nach wie vor von Seiten der Kosovo-Albaner dem Generalverdacht der Kollaboration mit den Serben ausgesetzt ist und es daher immer wieder zu gewaltsamen Ausschreitungen kommen kann. Die Gefahr dieser Ausschreitungen wird um so größer, je mehr Roma nach Kosovo abgeschoben werden, und wenn diese Gruppen im Vergleich zur einheimischen Bevölkerung durch Rückkehrprojekte scheinbar noch privilegiert werden, indem diese Projekte die im Land lebenden Menschen ausschließen.
Soziale Situation
Die Arbeitslosigkeit in Kosovo liegt bei knapp 50%, bei Roma weitaus höher, Schätzungen gehen weit über 90%. Roma können bestenfalls als Tagelöhner Arbeit finden, und auch das nur in den Sommermonaten. Viele Familien leben in völliger Armut, da sie auch keinen Anspruch auf Sozialhilfe haben (nur, wenn ein Kind unter fünf Jahren oder eine Person über 65 Jahren im Haushalt ist). Die Sozialhilfe liegt bei ca. 70 € monatlich für eine Familie, unabhängig von der Personenzahl. Wohnraum kostet in den Städte ca. 100 – 150 € für drei Zimmer.
Die abgeschobenen Familien können in der Regel nicht in ihre ursprünglichen Häuser oder Wohnungen zurückkehren, da diese entweder zerstört wurden, oder – zumeist in den Städten – von Kosovo-Albanern besetzt sind. Ein Verfahren zur Rückgabe von Eigentum besteht zwar, ist aber de facto aussichtslos, da die Gerichte überlastet sind, und zum andern Eigentumsnachweise zerstört oder verloren sind. Mit der Forderung nach Rückgabe von Eigentum setzen sich die betroffenen Roma-Familien außerdem potentiellen Repressalien aus, wenn die neuen Besitzer Kosovo-Albaner sind.
Wie von verschiedenen internationalen Organisationen und NGOs mitgeteilt wurde, verlässt ein sehr großer Teil der aus Westeuropa abgeschobenen Roma innerhalb kurzer Zeit wieder den Kosovo, sei es um in Serbien, Montenegro oder Mazedonien eine sicherere Lebensperspektive zu finden, sei es, um wieder nach Westeuropa zu gelangen. Schätzungen gehen bis zu 70% der abgeschobenen Familien, die binnen zweier Monate Kosovo wieder verlassen.
Rückführungsmöglichkeiten und Projekte
Die Republik Kosovo hat mit dem Rückführungsabkommen ihre Bereitschaft bekundet, Menschen aus dem Kosovo wieder aufzunehmen. Sie hat dazu eine Strategie vorgelegt, und ein entsprechendes Ministerium eingerichtet. Allerdings verfügt dieses Ministerium über keinerlei Budget, die Strategie ist auf lokaler Ebene weitgehend unbekannt. Bei dem Gespräch mit dem Oberbürgermeister von Mitrovica wurde deutlich, daß die Städte und Gemeinden mit der aktuellen Situation der in Kosovo lebenden Menschen bereits an ihre Grenzen gelangt sind : Versorgung mit Wohnraum, Arbeits- und Einkommensmöglichkeiten, medizinische Versorgung, Schule und Ausbildung. Die Aufnahme weiterer Rückkehrer sei in Mitrovica nicht möglich.
Das Beispiel Mitrovica zeigt außerdem die Problematik der im Kosovo lebenden Roma auf. Die dort seit über zehn Jahren in massiv blei- und schwermetallverseuchten Lagern lebenden Roma sollen jetzt in das alte Roma-Viertel umgesiedelt werden; diese Option gilt aber nur für Familien, die aus diesem Viertel ursprünglich stammen. Der Bürgermeister von Mitrovica befürchtet ebenso wie internationale Institutionen, dass die Lager sofort wieder von abgeschobenen Roma-Familien bewohnt würden, weil diese in der Region keine andere Möglichkeit für eine Unterkunft finden können. Die Abschiebungen würden so den internationalen Skandal der massiven Gesundheitsgefährdung in den Lagern von Mitrovica weiter verlängern.
Rückkehrprojekte wie URA-2 (finanziert von Bund und bislang vier Bundesländern) können beschränkte Hilfe leisten. Hierzu gehört in erster Linie die Versorgung mit Wohnung (bis sechs Monate Mietübernahme) und die Vermittlung auf eine Arbeitsstelle. Die Arbeitsstelle wird bis zu sechs Monaten bezuschusst, was für Arbeitgeber attraktiv ist, allerdings enden die Arbeits-Verhältnisse nachdem Ende der Förderung prompt. Mit derart befristeten Eingliederungs-Möglichkeiten kann und wird kein nachhaltiger Erfolg erzielt. Die Familien verlieren ihre Wohnung nach sechs Monaten, zusammen mit den Einkommensmöglichkeiten. Hinzu kommt, dass URA-2 nur diejenigen Familien unterstützt, die aus den vier beteiligten Bundesländern abgeschoben werden.
Schlußfolgerungen
Der Zentralrat Deutscher Sinti und Roma ist daher der Auffassung, dass bei Rückführungen und Abschiebungen in den Kosovo sichergestellt sein muss, dass besonders schutzbedürftige Menschen nicht betroffen werden.
Hierzu gehören in jedem Fall
- Familien mit Kindern, außerdem
- Menschen mit Traumatisierungen oder chronischen Krankheiten, und ebenso
- ältere Menschen, die keine Aussicht haben, in Kosovo eine Arbeit zu finden.
Es sollen nach Meinung des Zentralrates bei den Entscheidungen über Abschiebungen diese Betroffenen als Härtefälle mit einem dauerhaften Aufenthaltsrecht in Deutschland ausgestattet werden.
Die aktuellen Zahlen des Bundesministers des Innern belegen, dass zur Zeit nur eine sehr geringe Zahl von Angehörigen der Minderheit nach Kosovo zurückgeführt wird. Dies ist nach unserem Verständnis ein deutlicher Hinweis darauf, dass für die Mehrzahl der Kosovo-Roma konkrete Abschiebehindernisse bestehen.